Fahrdienst in der Zeit von Mo-Fr von 08:00-18:00 Uhr jeweils für den nächsten Tag
Die Nutzung des Bürgerbusses steht ausschließlich bedürftigen Personen und ihren Begleitpersonen zur Verfügung. Berechtigt, den kommunalen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage Hilfe bedürfen.
Insbesondere folgende Personengruppen:
- Personen, die körperlich, geistig oder seelisch eingeschränkt sind
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, deren Bezüge und Einkünfte unterhalb der Einkommensgrenze liegen
- Personen, die Sozialleistungen erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Kinder und Jugendliche
Die Fahrten im Bürgerbus sind kostenlos.
Die Mitnahmeberechtigung muss vor der ersten Fahrt in der Samtgemeinde Bardowick beantragt werden. Die Antragsformulare (Mitnahmeanträge) erhalten Sie hier als Download oder unter www.bardowick.de, im Rathaus der Samtgemeinde Bardowick in den Gemeindeverwaltungen der Mitgliedsgemeinden oder auf Wunsch per Post zugesendet..
Dem Antrag sind ggf. Nachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Schwerbehindertenausweise, Leistungsbescheide oder Einkommensnachweise beizufügen. Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Fahrausweis (Berechtigungsausweis). Der Fahrausweis muss bei den Fahrten mit dem Kommunalen Fahrdienst mitgeführt werden.
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Wir suchen ehrenamtliche Fahrer/innen! Zeigen Sie Engagement und unterstützen Sie uns!
Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Fahrer/in des kommunalen Fahrdienstes oder bei Fragen und Anregungen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
- Frau Seibert (04131-1201768, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.)
- Frau Reers (04131-120143, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.)
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